Sie haben Geburtstag, feiern Ihre Hochzeit oder ein Jubiläum? Viele Schwestern und Brüder nutzen solche Anlässe um zu helfen und verzichten auf Geschenke.
Dazu ein wichtiger Hinweis:
Seit 2017 gelten, betreffend der Spendenabsetzbarkeit in Österreich, neue Vorschriften. Die Spendenbeträge in Ihrer (ArbeitnehmerInnen) Veranlagung können nur berücksichtigt werden, wenn Sie uns folgendes bekanntgeben:
1. Ihren Vor- und Zunamen – so, wie Ihr Name in Ihrem Meldezettel geschrieben ist und
2. Ihr Geburtsdatum