Der Bruderschaftsrat ist das Leitungsgremium der Bruderschaft St. Christoph. Er übt die Funktion der Generalversammlung aus, dient also der gemeinsamen Beschlussfassung.
Die Mitglieder des Bruderschaftsrates werden vom amtierenden Bruderschaftsrat für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlvorschläge zum Bruderschaftsrat können von jedem Mitglied der Bruderschaft eingebracht werden. Wahlwerber müssen Mitglied der Bruderschaft sein und sich zur Mitarbeit in einem Arbeitskreis verpflichten. Der Bruderschaftsrat trifft mindestens zweimal jährlich zusammen.
Der Bruderschaftsrat besteht derzeit aus folgenden Personen: