Hinterbliebene verzichten auf Kränze und Blumen am Grab und bitten stattdessen um Spenden zugunsten der Bruderschaft. Insbesondere dann, wenn der /die Verstorbene ein Mitglied der Bruderschaft war. Eine gute Möglichkeit im Sinne des Verstorbenen zu handeln.
Dazu ein wichtiger Hinweis:
Seit 2017 gelten, betreffend der Spendenabsetzbarkeit in Österreich, neue Vorschriften. Die Spendenbeträge in Ihrer (ArbeitnehmerInnen) Veranlagung können nur berücksichtigt werden, wenn Sie uns folgendes bekanntgeben:
1. Ihren Vor- und Zunamen – so, wie Ihr Name in Ihrem Meldezettel geschrieben ist und
2. Ihr Geburtsdatum